Generelles Rauchverbot in den Messehallen – Zwingende Benutzung der Raucherzonen
Laut derzeit gültiger Rechtslage gilt innerhalb von geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen ein generelles Rauchverbot. Dieses Gesetz kommt damit auch im Messezentrum Salzburg vollinhaltlich zur Anwendung. Wir bitten Sie zu beachten, dass am gesamten überdachten Gelände absolutes Rauchverbot herrscht. Nur in den gekennzeichneten Raucherzonen im Freien ist das Rauchen erlaubt. Im Messezentrum Salzburg befinden sich diese Raucherzonen im Innenhof oder vor den Beladetoren der Hallen. Die Flächen vor den Haupteingängen sind keine Raucherzonen! Auch wird dezidiert darauf hingewiesen, dass an den Messeständen ebenfalls ausnahmslos nicht mehr geraucht werden darf.
Der Gesetzgeber sieht bei Zuwiderhandeln Anzeigen und empfindliche Geldstrafen für den Verursacher vor! Damit ist ab sofort auch jene Übergangsregelung obsolet geworden, die ein Rauchen an Messeständen unter gewissen Umständen bis dato erlaubt hat. Dieser Zustand wurde in der Zwischenzeit von einer Vielzahl von Nichtrauchern gezielt zur Anzeige gebracht, worauf die Behörde uns als Veranstalter in die Pflicht genommen hat und eine strikte Einhaltung der Gesetze fordert. Wir möchten Sie daher bitten, diese klare gesetzliche Bestimmung auch im Sinne des Nichtraucherschutzes konsequent einzuhalten. |